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   VGH Bayern, 24.02.2011 - 10 CE 10.2582   

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https://dejure.org/2011,67414
VGH Bayern, 24.02.2011 - 10 CE 10.2582 (https://dejure.org/2011,67414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2011 - 10 CE 10.2582 (https://dejure.org/2011,67414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 10 CE 10.2582 (https://dejure.org/2011,67414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Fälligstellung eines Zwangsgeldes; keine zwingende vorherige Anhörung; Befangenheit des Sachbearbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 10 CE 10.2582
    Denn die Fälligstellung eines Zwangsgeldes ist kein Verwaltungsakt i.S. von Art. 35 BayVwVfG (vgl. BayVerfGH vom 24.1.2007 Az. Vf. 50-VI-05 â?¹jurisâ?º RdNr. 46), bei dem vor Erlass grundsätzlich eine Anhörung des Betroffenen zwingend vorzunehmen ist (vgl. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG).
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 10 ZB 22.1666

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem

    Vor einer Fälligkeitsmitteilung ist der Betroffene daher auch nicht zwingend zu hören (vgl. VerfGH, B.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 CE 10.2582 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 10.08.2012 - Au 4 K 11.1769

    (Nichtigkeits-)Feststellungsklagen

    Hinsichtlich der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fälligstellung des Zwangsgeldes ist eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO statthaft (vgl. BayVerfGH vom 24.1.2007, Az. Vf. 50-VI-05, juris - Rdnr. 46), da es sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um die bloße Mitteilung des Bedingungseintritts handelt (BayVGH vom 24.2.2011, Az. 10 CE 10.2582, juris - Rdnr. 4).
  • VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788

    Einwendungen gegen Beseitigungsanordnung bei rechtskräftigem Urteil

    Bei der Fälligstellung des Zwangsgeldes mit Schreiben vom 24. April 2013 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt nach Art. 35 Satz 1 BayVwVfG, sondern um die bloße Mitteilung des Bedingungseintritts (BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 24.02.2011 - 10 CE 10.2582 - juris Rn. 4).
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